Fürst-Pückler-Land Grundsätzlich gilt für das allgemeine Verständnis: Auf Grund der preuß. Verordnung über Familiengüter vom 10. März 1919 (GS S. 39), das preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Aufhebung der Hausvermögen vom 23. Juni 1920 (GS. S. 367), das preußische Familiengütergesetz vom 22. April 1930 (GS. S. 125), das preußische Zwangsauflösungsgesetz vom 22. April 1930 (GS. S. 136) sowie der eindeutigen Festlegungen im Einigungsvertrag von 1990, dass Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone (1945–49) auf besatzungsrechtlicher und besatzungshoheitlicher Grundlage nicht mehr rückgängig zu machen sind (Bundesverfassungsgericht in Entscheidungen vom 23.-4. 1991 und 9. 5. 1996 ) und Entschädigungsansprüche das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz vom 27. 9. 1994 regelt, wird es keine reale geographische Bezeichnung „Fürst-Pückler-Land“ geben. Die Projekte der IBA "Fürst-Pückler-Land" GmbH geben den entscheidenen Impuls in der geografischen Aufwertung der Lausitzer Seenlandschaft zwischen Berlin und Dresden. weiter ... |